11.10.84
Plädoyer der Verteidigung
Berufung zurückgenommen, da sinnlos. Politisches Strafrecht, § 219 StGB-DDR,
ließ keinen Freispruch zu.
"Die Verteidigung geht davon aus, dass das Handeln des Angeklagten schon der
objektiven Tatschwere wegen als Verbrechen zu bewerten ist." (Blatt 6)