Inhalt
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03.04.78 |
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wurde von Stasi übernommen. Um sich zu profilieren, schrieb der neue Stasi-Mitarbeiter an seine vorgesetzte Dienststelle LSO (Stasi) und machte die Ingenieure schlecht. Sein Vorgänger, ein Fachmann und CDU-Mitglied, wurde von der SED gemobbt und in die Frührente geschickt. |
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17.04.78 |
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an den Weltsicherheitsrat der UNO zur atomaren Abrüstung war der Grund für eine fristlose Entlassung. |
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19.04.78 |
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beschloss fristose Entlassung, für die es keine gesetzliche Grundlage gab, wie man später in einem Entschuldigungsschreiben zugab. Man begründet die fristlose Entlassung u. a. mit der Feststellung: "K. ist trotz einer politisch negativen Beurteilung durch das Funkamt Königswusterhausen aus dem Jahre 1960 in der Studiotechnik eingestellt worden." Dass K. beim Fernsehen der DDR in Berlin-Adlershof eingestellt wurde, lag daran, dass der Laborleiter Dr. D. einen geeigneten Funkmechaniker suchte. Er sprach den Lehrlingsausbildungleiter an, der auch für die in der Außenstelle Funkamt Königs Wusterhausen auszubildenden Lehrlinge zuständig war. Der Ausbildungsleiter empfahl dem Laborleiter den K., weil er wusste, dass K. fachlich "Bester der Lehrwerkstatt" war. Der Laborleiter Dr. D. unterstützte den Wunsch des K., zum Ingenieurstudium delegiert zu werden. Der Kaderleiter T. schloss sich dem an, obwohl er zuvor noch dem K. inaktives Verhalten in der FDJ vorgeworfen hatte (siehe Beurteilung v. 9.2.60). K. stand nicht zum System und wurde trotzdem delegiert. Der Stasi-Leutnant Wol. der Kreisdienststelle Königs Wusterhausen hat 1966 festgestellt, nachdem K. sein Studium beendet und er bereits ein Jahr als Ingenieur beim Fernsehen der DDR gearbeitet hatte: "Man muss abschließend einschätzen, dass der K. - trotzdem ihm alle Möglichkeiten seiner Entwicklung durch unseren Staat eingeräumt wurden - keine positive Einstellung zu unserer Gesellschaftsordnung hat. Trotzdem er ein geistig hochstehender Mensch ist, wird er so beurteilt, dass er die politischen Zusammenhänge nicht erkennt oder erkennen will und es ist nicht angebracht, den K. für bestimmte Formationen innerhalb der NVA einzusetzen." |
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20.04.78 |
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Die Hauptabteilung XX informiert über K. und beschließt, K. und die Mitverfasser des Ausfrufes operativ zu bearbeiten. Ein entsprechender Maßnahmeplan wird erarbeitet. |
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20.04.78 |
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der Mitarbeiter, die den Aufruf verfasst haben: Einsatz von IMS/GMS, Post- und Telefonüberwachung. Punkt 2: "Um K. im Wohngebiet unter operativer Kontrolle zu halten, wird mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der KD Königs Wusterhausen, in dessen Verantwortungsbereich K. wohnhaft ist, eine Aussprache zur Koordinierung von operativen Maßnahmen durchgeführt." Unter den "operativen Maßnahmen" ist vielleicht auch der Bauwagen zu verstehen, der während der Einspruchsfrist plötzlich gegenüber dem Haus, in dem K. wohnte, abgestellt worden war. Er war in gau-grüner Militärfarbe angestrichen. Die Fenster waren durch Klappen ständig geschlossen, so dass ein Blick durch die Fenster unmöglich war. Unter dem Bauwagen waren zwei tellerartig gewölbte Scheiben angebracht, deren Sinn man sich für einen Bauwagen nicht erklären konnte. |
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21.04.78 |
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Wegen des verbalen Vorwurfs der Kolportage "antisowjetischer Hetze" - die Verhandlungsschrift wurde nicht ausgehändigt - wurde ein fristgerechter Einspruch aus Angst vor weiteren Folgen zunächst unterlassen, bis sich ein Kollege meldete, dessen Mutter, eine Juristin, Hilfe anbot und einen Einspruch formulierte. |
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21.04.78 |
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wurde nicht ausgehändigt. K. erhielt nur das Entlassungsschreiben. Der politische Hintergrund wurde somit gezielt verschleiert. |
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12.05.78 |
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wurde wegen Fristversäumnis abgewiesen. Über den Grund der Fristversämnis (nämlich Einschüchterung) wurde nicht verhandelt. |
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01.06.78 |
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über die Diskussion zum Aufruf zur atomaren Abrüstung. Sie diente als Unterlage für Eingaben und Verbindungsaufnahmen. Die Partei- und Staatsführung sah in der Gedächtnisaufzeichnung Ko: Wir können uns ja nach 10 Jahren hier noch einmal zusammensetzen, dann werden wir sehen, was inzwischen passiert ist. (K. sah hier den Untergang des SED-Regimes voraus.) Mei (stellv. Chefredakteur der 'Aktuellen Kamera': Treten sie nicht die Flucht nach vorn an! |
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17.04.79 |
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Die OPK-Akte "Verfasser" wurde angelegt. Nach der Verurteilung des K. am 02. 10. 1984 wurde sie geschlossen mit dem Vermerk: |
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08.12.81 |
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über Kontrolle der in der OPK "Verfasser" bearbeiteten Person. |
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21.12.81 |
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an Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi, über Bischof Dr. Gottfried Forck. |
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seit 1982 |
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Berliner Appell, Schwerter zu Pflugscharen, Fasten für das Leben Berlin Erlöserkirche, Friedenswerkstatt Berliner Erlöserkirche, |
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25.01.82 |
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stammt aus der Feder des evangelischen Pfarrers Rainer Eppelmann. |
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12.02.82 |
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über durchgeführte Absprache mit Kreisdienststelle Königs Wusterhausen zur OPK "Verfasser". Themen: Stefan Heym, Paketaktion für Polen. Mitverfasser des pazifistischen Aufrufes von 1978 wird namentlich genannt. Aktenvermerk über Besuch der Bischöfe Forck und Scharf (Westberlin). |
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24.02.82 |
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bei der Bearbeitung der OPK "Verfasser". Stephan Heym, Christa Wolf, Franz Fühmann wurden als "feindlich-negative" Schriftsteller eingestuft. |
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22.03.82 |
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Konspirativer Wohnungseinbruch wurde geplant (s. Pkt. 2.3) und auch durchgeführt. Zur Einschüchterung wurde ein Bild von der Wand abgehängt und gegen die Couch gestellt. |
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07.04.82 |
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des in der OPK "Verfasser" bearbeiteten K. |
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22.04.82 |
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Das Tragen des Aufnähers wurde mir verboten mit der Begründung, dass die Träger einer nicht genehmigten Organisation angehörten. |
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26.04.82 |
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Der Arbeitskreis für Friedensfragen des Ev. Jungmännerwerks organisierte eine Veranstaltung unter dem Thema "Schwerter zu Pflugscharen - Bibelarbeit zu Micha 4". Es sprach in Zeuthen Pfarrer Müller. Diskussionsleiter war Ingenieur K. |
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22.05.82 |
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hatten keinen Erfolg. |
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01.12.82 |
Stasi diktierte abschlägige Antwort. |
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16.02.83 |
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an Generalsekretär des ZK der SED, E. Honecker. |
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24.02.83 |
Antwort von H. Ruhmke, Haus des ZK der SED. |
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06.03.83 |
Beschwerde. |
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27.04.83 |
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"Der K. wird durch die HA XX/6 operativ bearbeitet. Er trat in der Vergangenheit damit in Erscheinung, dass er pazifistische Auffassungen verbreitete, Unterschriftensammlungen durchführte und neuerdings hartnäckiger Eingabenschreiber ist." Die Tochter wurde von der Mutter mit Unterstützung des ev. Vaters (ökumenische Trauung) katholisch erzogen. Sie erhielt als Klassenbeste für "sehr gute Lernergebnisse" die Auszeichnung des Ministers für Volksbildung. Die "vorbildliche gesellschaftliche und außerunterrichtliche Arbeit" bezog sich auf das von der Schule organisierte Sammeln von Kastanien für die Tiere im Tierpark. Die Mitteilung über die Urkunde wurde in die Strafvollzugseinrichtung Cottbus geschickt und diente später als Grundlage für die Bewerbung am katholischen Ursulinengymnasium Köln. Das war gut so, da beim Freikauf die Schule in der DDR die Herausgabe der Zeugnisse verweigerte. |
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03.07.83 |
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Die Journalistin Marlies Menge berichtete von der Friedenswerkstatt am 3. Juli 1983 auf dem Gelände der Berliner Erlöserkirche in der Zeitschrift "Die Zeit" u. a. über den "Verfasser" K., worin die Staatsführung Nachrichten sah, die "geeignet waren, die Interessen der DDR zu schaden". |
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01.08.83 |
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- Anregung zu einer Aktion - |
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06.-12.08.83 |
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in der Erlöserkirche Berlin. Solidaritätsbekundung mit Westberliner Fastengruppe. Brief an E. Honecker. Das bundesdeutsche Fernsehen sendete Bilder von der Aktion "Fasten für das Leben". "Der IMS "Jogi" identifizierte den in der OPK "Verfasser" bearbeiteten K. unter den Anwesenden vor der "Erlöser"-Kirche." "Am 10.8.1983 trat K. in der Diskussion zu der im Rahmen der Fastenwoche stattfindenden Veranstaltung "Leben mit falschen Werten" negativ in Erscheinung, in dem er den Kommunismus generell abgelehnte und erklärte, dass ein sinnvolles Leben im Sozialismus nicht möglich sei." Information der Bezirksverwaltung |
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15.08.83 |
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zur Information über die kirchliche Aktion "Fasten für das Leben". |
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01.09.83 |
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sollte von der USA Botschaft ausgehend bis zur sowjetischen Botschaft gebildet werden. Durch Einschreiten von Polizeikräften wurde das verhindert. Pfarrer LINKE und andere wurden vorübergehend festgenommen. Das bundesdeutsche Fernsehen filmte die Festnahme. |
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03.09.83 |
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zum Soldatenfriedhof Halbe organisiert von Pfarrer LINKE aus Neuenhagen. "Friedenstee" Königs Wusterhausen. "Leiter der Gesprächsrunden ist der Bekemeier." (BStU-Nr. 256) |
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08.09.83 |
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hinsichtlich der Rolle des K. in der Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche. |
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17.09.83 |
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wenden sich gegen Kriegsspielzeug, gegen Verharmlosung des Krieges durch Zivilverteidigung, verteilen Postkarten mit Kontaktadressen. Werden unterstützt durch Musikgruppen aus der Gemeinde von Pfarrer Rainer Eppelmann, Verkaufsausstellung von Bärbel Bohley. Anlage 3 zur Einschätzung durch Hauptabteilung. |
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29.11.83 |
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Der Bericht vom 9. 11. 1983 über die operative Kontrolle der OPK "Verfasser" am 3. 11. und 4. 11. 1983 zeigt besonders eindruckvoll die Kontrollwut der Stasi. Es sollte der Kontakt mit der Abrüstungspartei, die "GRÜNEN", die in Ost-Berlin mit Erich Honecker über Abrüstung reden wollten, unter Kontrolle gebracht und ggf. verhindert werden. Falls K. vorzeitig den Lehrgang verlässt, hat die Stasi verfügt, dass K. vom VPKA (Volkspolizeikreisamt) die Auflage erteilt bekommt, die Wohnung nicht zu verlassen. "Bei Nichtbefolgung der Forderung ... kommen Zwangsmittel ... in Anwendung." Dem VPKA wurde von der Stasi ein extra für diesen Fall ausgearbeitetes Schriftstück in die Hand gegeben, das K. erhalten sollte, wenn er die Auflage bekommt. Es passte nicht ins Bild des "Friedensstaates" DDR, dass ein Bürger der DDR fristlos aus seinem Beruf entlassen wurde mit den Worten: "Die Atombombe in der Arbeiterhand ist der Garant für den Frieden". Diese Nachricht an die "GRÜNEN" würde laut Stasi-Auflage das "sozialistische Zusammenleben in der Öffentlichkeit stören". |
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20.01.84 |
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Postzollfahndung des MfS fing Post an Russell-Tribunal ab. Anstatt dass die DDR-Staatsführung wegen ihrer Berufsverbotspraktiken vom Russell-Tribunal angeklagt wurde bzw. das Berufsverbot zurücknahm, klagte sie den Absender der Post gemäß § 219 Abs. 3 StGB-DDR wegen des Versuchs der "Übergabe von Nachrichten, die geeignet waren, die Interessen der DDR zu schaden" an und verurteilte ihn zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe. |
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29.01.84 |
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der zwischen Bürgern beider deutschen Staaten. |
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02.02.84 |
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Solidarität der Kirche mit der von der SED-Diktatur verfolgten Künstlerin Bärbel Bohley. |
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25.04.84 |
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26.04.84 |
Einlieferungsanzeige |
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25.04.84 |
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In seiner ersten Vernehmung hat K. versucht, den Vorwuf, eine strafbare Handlung begangen zu haben, zu widersprechen. Er legte auch entsprechend Haftbeschwerde ein. Das war sinnlos, denn K. wurde nicht aus der Haft entlassen, sondern in Isolationshaft festgehalten. Als er am ersten Vernehmungstag nach einem Anwalt fragte, wurde ihm von der Stasi höhnisch gesagt: "Wir leben doch hier nicht in Amerika". Er wurde in Isolationshaft gehalten, mit seinem Schicksal und mit der Frage, wie es nun weitergeht, im Ungewissen gelassen. Das Prinzip der Stasi war, den Beschuldigten sämtliche Menschenrechte und die Menschenwürde zu nehmen. Sie steckte sie in blaue Einheits-Trainingsanzüge und verpasste jedem eine Nummer. Mit ihren Nummern, die die Beschuldigten gesagt bekamen und die sie sich merken mussten, wurden sie vom Wachpersonal aufgerufen, wenn es hieß, dass sie aus der Zelle zur Vernehmung mitkommen sollten. Die Nummerierung erinnert stark an andere Diktaturen, wo unschuldige Menschen zu Nummern gemacht wurden. Der Unterschied ist nur, dass die Stasi niemand in die Gaskammern schickte, sondern nur in die Zuchthäuser. Was aber auch schmerzhaft war, besonders wenn Familien dabei getrennt wurde. Im Übrigen fiel es K. nicht schwer, Taten zu gestehen, die aus der ungesetzlichen fristlosen Entlassung resultierten. Dass die Entlassung ungesetzlich war, bestätigte ihm später der Betrieb, der sich bei ihm entschuldigte (s. Entschuldigungsschreiben). Die so genannte "ungesetzlichen Verbindungsaufnahme" war kein Verbrechen, da er mit der Verbindungsaufnahme weiter nichts tat, als "sein verfassungsmäßiges politisches Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen" (s. Reabilitierungsbeschluss), indem er von seiner ungesetzlichen fristlosen Entlassung wahrheitsgemäß berichtete. |
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26.04.84 |
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"Mit der Beschwerde wird die Aufhebung des Haftbefehls angestrebt und dazu ausgeführt, daß der Beschuldigte keine strafbaren Handlungen begangen habe. Die Beschwerde ist nicht begründet. Das Vordergericht hat den dringenden Tatverdacht gründlich geprüft und aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses zutreffend für gegeben erachtet. Er leitet sich von der Tatsache her, daß der Beschuldigte verschiedene Informationen weitergab bzw. beabsichtigte weiterzuleiten. Das wird vom Beschuldigten auch nicht bestritten. Diese Informationen sind objektiv geeignet, den Interessen der DDR im Ausland zu schaden. Auf die subjektive Einschätzung des Beschuldigten über die Strafbarkeit seiner Handlungsweise kommt es dabei nicht an. Die rechtliche Beurteilung nach § 219 Abs. 2 Ziff. 2, Abs. 3 StGB ist nicht zu beanstanden." |
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27.04.84 |
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Feststellung des Tatbestands der Auslandsverbreitung von Nachrichten: "Ungesetzliche Verbindungsaufnahme" § 219 StGB-DDR. |
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29.04.84 |
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An diesem Gottesdienst konnte "Verfasser" K. nicht teilnehmen, weil er vier Tage zuvor, am 25. 04. 1978, von der Staatssicherheit verhaftet wurde. |
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03.05.84 |
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an die Hauptabteilung des Ministerium für Staatssicherheit. Teilnahme des K. in dem von Rainer Eppelmann geleiteten "Friedenskreis" (Arbeitsgruppe "Wehrfragen") und an der Aktion "Fasten für das Leben" in der Erlöserkirche wird bestätigt. |
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25.05.84 |
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soll aufklären helfen, welche Auswirkung die Verbindungsaufnahme des K. auf die Staatssicherheit haben könnte und ob bzw. wie man politisch gegensteuern kann. |
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29.05.84 |
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wurde nach der Verhaftung für die Stasi angefertigt. |
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05.06.84 |
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in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Hohenschönhausen. |
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10.06.84 |
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"Durch eine zuverlässige und überprüfte Quelle wurde bekannt, daß Propst Winter großes Interesse zeigt, um die Gründe für die Inhaftierung des DDR-Bürgers K. in Erfahrung zu bringen. Winter spekuliert, daß die Inhaftierung durch das MfS (U-Haftanstlt Magdalenenstraße) aufgrund der Eingabentätogkeit des K. (angebliche Entlassung durch das Fernsehen der DDR wegen kirchlicher Friedensaktivitäten) erfolgte. Augrund der Quellengefährdung ist diese Information offiziell nicht auswertbar." (Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Abt. XX/4). "Im Gespräch bemerkten die Kirchenvertreter, daß man die Inhaftierung im Rahmen eines Fürbittsgebetes berücksichtigen könne." (HA IX u. XX/4 informiert! MfS Berlin, HAXX/6, BV Potsdam, AKG, Abt. XX) |
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23.07.84 |
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und Tonträger, die bei der Festnahme und Hausdurchsuchung als relevant angesehen wurden. |
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10.08.84 |
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"Nach seinen eigenen Darlegungen ging es ihm auch nicht nur um seine eigene Person, d. h. um das Empfinden, ungerecht behandelt zu werden, sondern um die Durchsetzung seiner ideologischen Vorstellungen. Die in den Tathandlungen erkennbaren Aspekte der Selbstwertüberhöhung sind deshalb nicht Ausdruck einer neurotischen Fehlverarbeitung, sondern einer wissentlichen und willentlichen Orientierung. Aus diesen Gründen ist der Beschuldigte aus forensisch-psychiatrischer Sicht als strafrechtlich voll verantwortlich anzusehen". |
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04.09.84 |
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durch Zollverwaltung Berlin. |
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04.09.84 |
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der Bearbeitung des Ermittlungverfahren gegen K. Zum Zweck der Verbreitung sowohl innerhalb der DDR als auch im NSW wurden durch K. folgende Aufzeichnungen gefertigt: |
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02.10.84 |
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wegen Auslandsverbreitung von Nachrichten gemäß § 219 StGB. |
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11.10.84 |
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"Die Verteidigung geht davon aus, dass das Handeln des Angeklagten schon der objektiven Tatschwere wegen als Verbrechen zu bewerten ist." (Blatt 6) |
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21.11.84 |
Die Berufung zurückgenommen, da sinnlos. Politisches Strafrecht, § 219 StGB-DDR, ließ keinen Freispruch zu. |
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04.09.85 |
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Nach 1 1/2 Jahren Haftzeit über Anwalt Vogel Abschiebung in die Bundesrepublik Deutschland durch Freikauf. Wird durch Urkunde und Entlassungsschein bescheinigt. |
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01.11.85 |
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der Strafvollstreckung wurde beantragt. |
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02.04.86 |
Bestätigung durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln. |
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27.11.85 |
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DDR-Ingenieurausbildung wurde in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. |
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15.01.90 |
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Im Zuge der 1989-er Revolution zieht die Abteilungsgewerkschaftsversammlung den Betrieb wegen der ungesetzlichen fristlosen Entlassung zur Verantwortung. Betriebsleiter verspricht Rehabilitierung und schreibt eine Entschuldigung. Berufliche Rehabilitierung erfolgt auch durch das Ministerium des Innern, was eine Verbesserung der Altersrente bedeutet. |
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07.02.90 |
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des Betriebes, der die ungesetzliche fristlose Entlassung aussprach. |
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05.11.90 |
Gehaltsausgleichszahlung. |
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04.03.91 |
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wegen Freiheitsberaubung bzw. Rechtsbeugung. |
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16.02.95 |
Antwort nach vier Jahren: "Der beschuldigte Richter ist inzwischen verstorben." |
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05.05.92 |
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"Der Betroffene hat das verfassungsmäßig politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen, in dem er Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hat, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben." (Rehabilitierungsbeschluss) |
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2000 |
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vom Intendanten. |
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2006 |
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Gedächtnisaufzeichnung verfasst vom "Verfasser" K. |
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14.11.06 |
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Horst Köhler ehrte die Opfer und Verfolgten der SED-Diktatur durch den Besuch der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. |
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28.02.07 |
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Ehrenpension für alle Verfolgten der SED-Diktatur |
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13.06.07 |
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beschließt Opferpension |
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21.08.07 |
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Gesetzblatt |
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Mai 2009 |
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Dr. Angela Merkel ehrte die Opfer und Verfolgten der SED-Diktatur, die wie “Verfasser” K. in Hohenschönhausen einsaßen. |
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2010 |
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"Verfasser" K. |
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22.10.11 |
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Verfasser K. gab einem Kamerateam der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (ehemals Stasi-Gefängnis) ein 92-minütiges Interview. Darin schilderte er die Ereignisse seiner 6-jährigen politischen Verfolgung, seines Berufsverbots und seiner Inhaftierung im Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen, Potsdam und Cottbus und schließlich seine Befreiung nach 1 1/2 Jahren Haft durch Freikauf. |
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