19.04.78
ZK der SED
beschloss fristlose Entlassung, für die es keine gesetzliche Grundlage gab, wie man später in einem Entschuldigungsschreiben zugab. "Man muss abschließend einschätzen, dass der K. - trotzdem ihm alle Möglichkeiten seiner Entwicklung durch unseren Staat eingeräumt wurden - keine positive Einstellung zu unserer Gesellschaftsordnung hat. Trotzdem er ein geistig hochstehender Mensch ist, wird er so beurteilt, dass er die politischen Zusammenhänge nicht erkennt oder erkennen will und es ist nicht angebracht, den K. für bestimmte Formationen innerhalb der NVA einzusetzen." |
Der Kaderleiter P. des Funkamtes Königs Wusterhausen bezeichnet den Wunsch des K., beim Fernsehen in Berlin-Adlershof in einem Fernsehentwicklungslabor arbeiten zu wollen, als überheblich. Der Kaderleiter gönnt ihm diese Perspektive nicht, solange K. nicht gewillt ist, "gesellschaftlich" mehr in Erscheinung zu treten. Eine gute Möglichkeit, sich gesellschaftlich zu betätigen, wäre nach Meinung des Kaderleiters P. eine Verpflichtung zum Ehrendienst bei der NVA (es bestand 1960 noch keine Wehrpflicht). Von Verteidigung des Sozialismus mit der Waffe in der Hand will K. natürlich schon gar nichts wissen. Letzenendes konnte der Kaderleiter die Versetzung des K. zum Fernsehbetrieb aber nicht verhindern, weil der Laborleiter Dr. D. den K. unbedingt haben wollte wegen seiner fachlichen Eignung. |
Der Laborleiter Dr. D. unterstützte den Wunsch des K., zum Ingenieurstudium delegiert zu werden. Der Kaderleiter T. schloss sich dem an, obwohl er zuvor noch dem K. inaktives Verhalten in der FDJ vorgeworfen hatte (siehe Beurteilung v. 9.2.60). |
K. stand nicht zum System und wurde trotzdem delegiert. Der Stasi-Leutnant Wol. der Kreisdienststelle Königs Wusterhausen hat 1966 festgestellt, nachdem K. sein Studium beendet und er bereits ein Jahr als Ingenieur beim Fernsehen der DDR gearbeitet hatte: "Man muss abschließend einschätzen, dass der K. - trotzdem ihm alle Möglichkeiten seiner Entwicklung durch unseren Staat eingeräumt wurden - keine positive Einstellung zu unserer Gesellschaftsordnung hat. Trotzdem er ein geistig hochstehender Mensch ist, wird er so beurteilt, dass er die politischen Zusammenhänge nicht erkennt oder erkennen will und es ist nicht angebracht, den K. für bestimmte Formationen innerhalb der NVA einzusetzen." |